Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB):

 

1. Leistungen der UrlaubszeitGT Reisevermittlung

 

1.1 Die UrlaubszeitGT Reisevermittlung (nachfolgend „UrlaubszeitGT“) tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit lediglich als Berater für Reisedienstleistungen (Flüge, Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Mietwagen, Reiseversicherungen etc., nachfolgend zusammen "Reisedienstleistungen" genannt) auf. Der die eigentliche Reisedienstleistung betreffende Vertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Anbieter der Reisedienstleistung (nachfolgend „Veranstalter“) zustande.

 

1.2 Im Verhältnis zwischen Ihnen und dem Veranstalter gelten ausschließlich die zwischen Ihnen und dem Veranstalter getroffenen Vereinbarungen bzw. AGB´s.

 

1.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen UrlaubszeitGT und Ihnen finden ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die im Einzelfall getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

 

2. Beratungsauftrag und Buchungsservice

 

2.1 Mit der Eingabe Ihrer Daten und dem Absenden des Beratungsantrages geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot auf Beratung für eine oder mehrere Reisedienstleistung ab.

 

2.2 Durch die Beratung entstehen Ihnen keine Kosten.

 

2.3 Auf Ihren Wunsch hin, führt UrlaubszeitGT für Sie in Ihrem Namen die verbindlichen Buchungen Ihrer gewünschten Reiseleistungen bei den Reiseveranstaltern durch. Durch die getätigten Buchungen entsteht ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter. UrlaubszeitGT bietet lediglich als Dienstleister den Service für Sie dieses Vertragsverhältnis herzustellen. UrlaubszeitGT tritt hier nicht als Veranstalter oder Reisevermittler auf.

 

2.4 Die Vertrags-, Rechnungs- und Reiseunterlagen erhalten Sie als Kunde direkt vom Veranstalter per E-Mail oder Post. Auf Wunsch kann UrlaubszeitGT diese Unterlagen vom Veranstalter anfordern und Ihnen gesammelt übergeben.

 

2.5 Sie erhalten Buchungsbestätigungen von den jeweiligen Veranstaltern. UrlaubszeitGT stellt keine Buchungsbestätigungen aus.

 

2.6 Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangenen Buchungsbestätigungen der Veranstalter unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Absender der Bestätigung ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein entsprechender Hinweis, der nach Ablauf einer Frist von zwei Werktagen nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt, kann im Regelfall nicht mehr berücksichtigt werden. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für die weiteren Buchungsunterlagen, die Ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses übersandt werden. Spätere Änderungswünsche können im Regelfall nicht berücksichtigt werden und berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

 

2.7 Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Bedingungen des entsprechenden Veranstalters.

 

3. Zahlungsbedingungen

 

3.1 UrlaubszeitGT berechnet für den Buchungsservice eine Bearbeitungsgebühr. Dieser berechnet sich durch den Gesamtwert der gebuchten Reiseelemente.
Gesamtwert aller Buchungen von bis zu 2000,-- Eur. = 10% Berabeitungsgebühr
Gesamtwert aller Buchungen von über 2000,01 Eur.  = 7% Berabeitungsgebühr
 

3.2 Auf der Rechnung von UrlaubszeitGT wird lediglich die Bearbeitungsgebühr zur Zahlung aufgeführt. Preise der jeweiligen Reiseelemente werden nicht aufgeführt. Die Rechnungsstellung von UrlaubszeitGT erfolgt in der Regel per E-Mail. In Ausnahmefällen kann die Rechnung auch per Post versendet werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt im Rahmen der „Kleinunternehmer-Regelung“. Das heißt, es wird keine gesonderte Umsatzsteuer ausgewiesen

 

3.3 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

 

3.4 Die Bezahlung der Reisebausteine selbst, ist von Ihnen direkt an den jeweiligen Veranstalter zu entrichten. Es gelten die AGB´s und Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter

 

3.5 Bis zur vollständigen Zahlung des Reisepreises ist der Veranstalter nicht verpflichtet, Tickets bzw. Gutscheine auszustellen oder sonstige Leistungen zu erbringen. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang tragen Sie alle Lasten aus eventuell entstehendem Schaden. Stornogebühren entstehen entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

 

3.6 Bei der Bestellung eines Hin- und Rückflugtickets sind Sie verpflichtet, sowohl den Hin- als auch den Rückflug anzutreten. Bei Nichtantritt des Hinfluges wird der Rückflug automatisch storniert. Eine Rückerstattung durch die Fluggesellschaft bzw. den Veranstalter findet nicht statt. Dies gilt auch bei Nichtantritt des Rückfluges oder soweit die Reise überhaupt nicht angetreten wird.

 

3.7 Flugtickets können vom Veranstalter als E-Tickets oder Papiertickets ausgestellt werden.

 

3.8 Vor Erhalt der vollständigen Zahlung besteht für den Veranstalter keinerlei Verpflichtung, Ihnen Tickets, Bestätigungen, Gutscheine oder andere Reiseunterlagen auszuhändigen. Sie bleiben jedoch in jedem Fall weiter verpflichtet, die vereinbarten Beträge für die bestellten Leistungen zu bezahlen.

 

4. Übermittlung der Reiseunterlagen

 

4.1 Alle Reiseunterlagen erhalten Sie direkt vom jeweiligen Veranstalter. Auf ausdrücklichen Wunsch kann UralubszeitGT für Sie die Reiseunterlagen bei den Reiseveranstaltern anfordern, um sie Ihnen gesammelt zu übergeben.

 

4.2 Flugtickets oder Unterlagen für Pauschalreisen werden Ihnen per Post oder E-Mail übersandt oder in Einzelfällen an einem Flughafenschalter hinterlegt.

 

4.3 Bei Hotel- und Mietwagenbuchungen erfolgt entweder die Übermittlung der entsprechenden Unterlagen per Post oder E-Mail oder die Übermittlung einer Reservierungsnummer zur Vorlage bei dem entsprechenden Hotel oder Mietwagenunternehmen.

 

4.4 Bei Buchungen von Linienflügen innerhalb von 7 Tagen vor Reiseantritt können die Flugscheine am Flughafen hinterlegt werden. Eine etwaige berechnete Ticketzustellungsgebühr wird in diesem Fall angerechnet. Die Kosten liegen zwischen 5 € und 25 €.

 

4.5 Bei Reiseversicherungen werden Ihnen eine Versicherungsnummer und die Versicherungsbedingungen per Post oder E-Mail übermittelt. Diese stellen in ihrer Gesamtheit die Versicherungsunterlagen dar.

 

4.6 UrlaubszeitGT übernimmt keine Haftung für den Verlust von Tickets oder Reisedokumenten im Rahmen der Versendung.

 

5. Umbuchung und Rücktritt

 

5.1 Bei Umbuchungen oder Reiserücktritt gelten die gleichen Bedingungen wie aus Abs. 2 „Beratung und Buchungsservice“.

 

5.1 Umbuchungen und Reiserücktritt richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Veranstalter der Reisedienstleistungen.

 

5.2 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist empfehlenswert.

 

5.3 UrlaubszeitGT ist berechtigt bei Umbuchung oder Reiserücktritt, eines durch UrlaubszeitGT zustande gekommenen Vertrages, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,- für den Buchungsservice zu berechnen.

 

6. Hinweise auf Pass-, Visa-, Zoll-, oder Gesundheitsvorschriften

 

6.1 UrlaubszeitGT ist im Zusammenhang mit ihrer Beratungstätigkeit nicht verpflichtet, Hinweise über Pass-, Visa-, Zoll-, oder Gesundheitsvorschriften zu geben.

 

6.2 Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über diese Bestimmungen für alle für Sie in Frage kommenden Ziel- oder Transitländer. Entsprechende Informationen können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes im Internet (http://www.auswaertigesamt.de) oder unter der Telefonnummer 030-5000-0 (in Notfällen 030-5000-2000) erfragt werden. UrlaubszeitGT übernimmt für die Inhalte dieser Websites oder die unter den angegebenen Telefonnummern erhältlichen Auskünfte jedoch keine Verantwortung (siehe nachfolgende Ziffer 9). Gleiches gilt für Hinweise der UrlaubszeitGT auf entsprechende Bestimmungen bei der Buchung oder später.

 

7. Obliegenheiten des Kunden

 

7.1 Sie werden darauf hingewiesen, dass die Geschäftsbedingungen der Veranstalter von Reisedienstleistungen im Allgemeinen besondere Pflichten des Kunden beinhalten. Insoweit wird insbesondere auf die Angaben im Flugticket hingewiesen.

 

7.2 Zu den von Ihnen einzuhaltenden besonderen Pflichten zählen insbesondere die Einhaltung von Eincheckzeiten sowie, insbesondere bei Sonder- und Charterflügen, die Pflicht, sich Rück- und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen.

 

7.3 Bei Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten droht Ihnen der Verlust des Beförderungsanspruchs ohne Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung des Reisepreises.

 

7.4 Bei Gepäckverlust oder Gepäckschäden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Bei Unterlassung einer entsprechenden Anzeige droht Ihnen der Verlust von Ersatzansprüchen.

 

7.5 Mängel der Buchungsleistung durch UrlaubszeitGT sind dieser gegenüber unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen, damit UrlaubszeitGT die Gelegenheit zur Abhilfe zu geben wird. Bei schuldhafter Unterlassung der Anzeige von Mängeln der Buchungsleistung, entfallen Ihre entsprechenden Mängelansprüche aus dem Vertrag, soweit UrlaubszeitGT eine Behebung der Mängel der Buchungsleistung bei rechtzeitiger Anzeige möglich gewesen wäre.

 

8. Haftung der UrlaubszeitGT Reisevermittlung

 

8.1 UrlaubszeitGT haftet nicht für den Buchungserfolg oder die Erbringung der Reiseleistung selbst.

 

8.2 Die einzelnen Angaben zu den Reisen beruhen auf den Angaben der Reiseveranstalter bzw. Anbietern der Reisedienstleistungen. Diese stellen keine Zusicherung seitens UrlaubszeitGT dar. UrlaubszeitGT haftet daher nicht für die Verfügbarkeit einer Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung.

 

8.3 Bei der Beratung beruhen die einzelnen Angaben zu den Reisen auf den Angaben der Reiseveranstalter bzw. Anbietern der Reisedienstleistungen. Diese stellen keine Zusicherung der UrlaubszeitGT dar.

 

8.4 UrlaubszeitGT übernimmt nur den Service für den Kunden ein Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter herzustellen. Darum haftet UrlaubszeitGT nicht für evtl. nicht oder unzureichend erbrachte Leistungen der Veranstalter, Fluglinien oder Anbieter. Dies gilt insbesondere für Verspätungen, Stornierungen, Überbuchungen, Hotelkategorien und ähnliches.

 

8.5 Durch Nutzung des Buchungsservice entsteht auch bei der Buchung von mehreren einzelnen Reiselementen keine Pauschalreise im Sinne des Pauschalreisegesetzes, da die verbindlichen Verträge jeweils einzeln ausschließlich zwischen dem Kunden und den einzelnen Veranstaltern entstehen. UrlaubszeitGT haftet nicht, wenn Veranstalter aufgrund von Insolvenz, technischen Mängeln oder ähnlichem die Reiseleistung nicht erbringen können und andere bei anderen Veranstaltern gebuchte Reiseleistungen dadurch nicht angetreten werden können.

 

9. Schlussbestimmungen

 

9.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt automatisch diejenige gültige und durchsetzbare Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung Beabsichtigten am nächsten kommt.

 

9.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz der UrlaubszeitGT, soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hat.

 

9.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit und des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Kunden - dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Regelungen des Art. 29 Abs. 1, 3 und 4 EGBGB bleiben unberührt