Schadensersatz bei Verspätungen, Annullierungen ... usw.

Bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen könnte Ihnen eventuell eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person zustehen. Lassen Sie sich nicht von Fluggesellschaften einschüchtern. In den meisten Fällen versuchen die Beförderer die Ansprüche nicht auszuzahlen, da sie darauf hoffen, dass der Gast nicht vor Gericht zieht.

 

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, wie zum Beispiel Ausgleichs- oder Erstattungsleistungen oder sonstiger Schadensersatz, obliegt jedoch nicht dem Luftfahrt-Bundesamt. Etwaige Ansprüche sind durch den Fluggast eigenständig durchzusetzen.

In dieser EU Verordnung finden Sie unter Artikel 7 "Ausgleichsanspruch", ob und wieviel Schadensersatz Ihnen gesetzlich zusteht!

 

Es gibt jedoch Hilfe bei der Durchsetzung!

 

Das Unternehmen "Flightright.de" hilft Flugpassagieren bei der Überprüfung und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Wenn nötig, setzt Flightright die Rechte des Fluggastes auch gerichtlich gegen den Beförderer durch.

 

Dieser Dienst ist für den Fluggast mit keinerlei Kosten verbunden. Flightright behält sich für den Fall einer erfolgreichen Schadenseersatzklage lediglich eine Provision von der auszubezahlenden Summe.

 

Sollte die Überprüfung des Vorfalls zu keinem Schadensersatz berechtigen oder eine Schadensersatzklage zu ungunsten des Fluggastes verlaufen, so werden von Flightright.de keine Gebühren erhoben.

 

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